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Ruderordnung

RUDERORDNUNG

 

1.    Zweck und Geltung

Die vorliegende Ruderordnung regelt den Zugang und den Umgang von Booten / Bootshaus und Material des RCH.

 

2.    Dauer der Rudersaison

Wir rudern das ganze Jahr.

 

3.    Kurs - Trainingsangebot:

 

a.    Freies Sonntags – (Samstags) / Dienstags - Training  

Verantwortlich: Felix Achermann,Roli Schumacher, Richard Horat

Trainingszeiten: vom  Mai bis September      

Jeden Sonntag   von 08.00 – 10.00

Jeden Dienstag  von 19.00 – 21.00 

Trainingszeiten: vom Oktober bis April

Jeden Samstag   von 14.00 – 16.00
       

b.    Junioren - Training

Verantwortlich: D.Petrecca, A.Suter

Trainingszeiten: Je nach Wetter im Winter in der Halle               

Jeweils Samstag Vormittag von 08.00 – 12.00         

 

c.    Einsteigerkurse                                                   

Verantwortlich: Hans Dätwyler, Felix Rodel

Einsteigerkurse  3-4 Kurse/Jahr

( Voraussetzung ist der Besuch Schnupperabend )              

Jeweils Mittwochs von 18.30 – 21.00

à 4 Abende, Beginn:  ab Juni

 

d.    Auffrischungs / Fortgeschrittenenkurse      

Verantwortlich: P.Hunziker

Weiterbildungs/Brush up – Kurse 1-2Kurse/Jahr

Jeweils Sonntag Morgen von 08.00 – 12.00

Beginn:  ab Mai

 

e.    Schnupperabende

Verantwortlich: P.Hunziker

Nach Bedarf  immer vor den Einsteigerkursen    

Jeweils Montags von 18.30 – 21.00

Beginn: ab Mai 

 

f.     Vollmond / - Wanderfahrten

Verantwortlich: B. Barbey

Während den Monaten Mai – September        

 

Das Kursangebot ist für Aktivmitglieder und für Junioren gratis.

Der Einsteigerkurs kostet CHF 200.00 , Schnupperabende sind gratis.

Ueber die Durchführung der Anlässe bei zweifelhafter Witterung wird orientiert im Forum auf der Website RCH.

 

4.    Zuteilung der Boote durch den Vorstand

Während den RCH - Kursdaten haben Trainings / Kursteilnehmer des RCH die absolute Priorität über die Nutzung der Boote. Freie Boot sind mit dem Ruderchef abzusprechen.

Daten dieser Veranstaltungen sind im Bootshaus angeschlagen und werden auf der Homepage des RCH publiziert. Ausserhalb dieser Zeiten können alle Vereinsmitglieder die Boote gemäss dem Bootsnutzungsplan ( Zuteilung der Boote anhand Rudererfahrung der Mitglieder durch Farbcode ) frei benutzen.

 

5.    Reservation der Boote

Um sicher zu sein, dass Boote zur Verfügung stehen, ist eine Reservation im

Internet: www.rc-hallwilersee.ch/  zwingend.

Deine Reservation erscheint in der elektronischen Agenda. Feste Reservationen z.B. Rudergemeinschaften die einen festen Trainingstag festlegen können in Absprache mit dem Ruderchef bereits fix für die ganze Saison in der Agenda erfolgen. 


Gäste: Mitglieder dürfen 2 x / Jahr Gäste mitnehmen – diese sind dem Kassier zu melden. Gäste bezahlen pro Ausfahrt und Rollsitz 20.- ( mit EZ an Kassier RCH ) 

 

6.    Zutritt zum Bootshaus

Der Eingang Süd - sowie das Bootshaus selber sind mit einem Sicherheitsschloss versehen, wofür Vorstand und Kader eine limitierte Anzahl  Schlüssel haben .

Ausserhalb der Trainingszeiten muss der Schlüssel gegen Präsentation des  Mitglieder–Ausweises und quittieren in der Rezeption des Hotels Seerose  bezogen werden. Die Rezeption ist jeden Tag  von 06.00 – 24.00 geöffnet.

Anfänger – und Neumitglieder melden sich beim Ruderchef – oder beim Vorstand

für eine Einführung in die Benutzung von Material – und Bootshaus.

Es dürfen nur die Boote gemäss Farbzuteilung benutzt werden.

 

Während der Ausfahrt sind die Tore von Eingang und Bootshaus abzuschliessen sofern nicht andere Vereinsmitglieder dort anwesend sind. Die Verantwortung dafür trägt derjenige, der aufschliesst.

Es ist darauf zu achten, dass der Badebetrieb und die Badegäste des Strandbades durch die Ruderaktivitäten nicht beeinträchtigt werden.

Rücksichtnahme auf die Badenden ist oberstes Gebot.

 

7.    Sicherheit

Bei stürmischem Wetter muss die Sturmwarnung beachtet werden.

Bei Vorwarnung  ( Lichtintervall 45 / min ) in der Nähe vom Bootshaus bleiben.

Bei Sturmwarnung  ( Licht intervall 90 / min ) wird nicht mehr gerudert ! Wer

noch auf dem Wasser ist unverzüglich das Ufer / Bootshaus aufsuchen. 

 

Es dürfen nur Boote gefahren werden, die vom Vorstand für die Mitglieder freigegeben wurden (siehe Ziff. 8 Bootsnutzungsplan)

Bei allen offiziellen Trainings ist ein Kader- oder Vorstandsmitglied auf Platz.

Anfänger rudern unter Anleitung der Trainer oder des zust. Verantwortlichen. Junioren-Trainings dürfen nur unter Aufsicht eines J/S-Leiters durchgeführt werden.

Alle Ruderer oder Bootsinsassen müssen schwimmen können. Nachweise über die Schwimmfähigkeit bzw. eine Erklärung hierüber kann der Vorstand ggf. von den Mitgliedern einfordern oder verlangen.

 

Nachtfahrten sind verboten.  ( Ausnahme Vollmondrudern )

In der Dämmerung müssen die Boote beleuchtet werden.

 

Neu gilt das rev. Binnenschifffahrtsgesetz welches ab einer Distanz von mehr als 300m vom Ufer das Mitführen einer Schwimmweste vorschreibt. ( zum Beisp. wenn der See überquert wird! )  

 

Im Winter wird vorzugsweise im Mannschaftsboot gerudert. Nur geübte

Ruderer gehen im Skiff auf das Wasser. Für 1x /2x gilt Schwimmwestenpflicht.

Entgegen der Fahrordnung wird im Winter nahe dem Ufer gerudert!

 

8.    Bootsnutzungsplan ( siehe sep. Dokument )

 

9.    Schlussbestimmungen

 

Das Führen des Logbuches ist Pflicht. Es ist daher vor jeder Fahrt das Datum, Name des Bootes, der Name des Fahrers bzw. der Mannschaft sowie die Abfahrtszeit einzutragen. Nach der Rückkehr sind die Angaben mit der Ankunftszeit sowie der gefahrenen Kilometer zu ergänzen.

Nach Beendigung der Fahrt werden Boot und Zubehör gründlich von Schmutz und Verunreinigung gesäubert. Das Boot ist mit Wasser zu spülen und zu reinigen, anschliessend trocken zu reiben. Sämtliches Gerät ist auf den dafür vorgesehenen Plätzen zu lagern. Das Bootsmaterial ist sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Jeder Ruderer ist verpflichtet, entstandene Schäden dem Materialchef zu melden. Vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sind vom Ruderer bzw. der Mannschaft zu tragen.

 

Meisterschwanden, 12.05.2010

RC Hallwilersee

Präsident:                                                    Vizepräsident/Ruderchef                         

Bertrand Barbey                                         Peter Hunziker

 

 


Bootszuteilungen im RCH: 

Die drei Farben Blau, Gelb und Rot regeln den Zugriff auf das Bootsmaterial des RCH. 
Das soll kein "hierarchischer Status" sein - sondern den Mitgliedern helfen das ihrem Können entsprechende Bootsmaterial zu verwenden.
So vermeiden wir auch weitgehend Schäden durch unsachgemässe Behandlung. Rudern ist ein Sport der aufgrund seiner komplexen Technik sehr viel Uebung erfordert. Deshalb sind die geleisteten Trainingskilometer ein wesentlicher Faktor für die Farbzuteilung.

Wie komme ich zu den 3 Farbkategorien: 

Blau: Das ist unsere Einstiegsfarbe - Sie berechtigt zum Benutzen der Boote mit dem blauen Punkt - jedes neue Mitglied startet nach Absolvieren des Anfängerkurses mit dieser Zuteilung. ( falls nicht Rudererfahrung aus vorhergehenden Aktivitäten nachgewiesen werden kann.)

Gelb: Nach 300 km mit "Kat. Blau" ( davon mind. 200 km im lauf. Jahr ) - kann man den Fortgeschrittenenkurs absolvieren. In 2 Kurstagen wird den Teilnehmern nochmals Technik und Grundlagen vermittelt. Speziell wird auf das Mannschaftsrudern eingegangen. Auch das Thema Sicherheit - sowie die Handhabung von Booten und Material wird ausführlich behandelt.  Nach erfolgreichem Absolvieren der Kenterübung ( Kenterung und Wiedereinstieg im Skiff - aus sicherheitstechnischen Gründen ) erwirbt man den gelben  Punkt. Da wir überzeugt sind das "Mannschaftskilometer" die qualitativ besseren sind - zählen die Km in geführten Mannschaftsboottrainings ( Brush up , Sonntags- Trainings ) doppelt.

Rot: Die "roten" Ruderer sind die Mentoren des Vereins. Sie haben entweder Regatta-erfahrungen - oder mindestens 2000km gerudert. Sie stellen sich dem Verein als Trainer - und den Mitgliedern als Ansprechpersonen im Zusammenhang mit allen Ruderproblemen zur Verfügung. Die "roten Boote" sind unser heikelstes Material -
und dürfen nur von den erfahrenen Ruderern benutzt werden. 

Bei Mannschaftsbooten gilt:

Wenigstens der Schlagmann/Frau hat die Berechtigung der entsprechenden Bootszuteilung
Bei den Doppelvierern noch besser sind auf 2 weniger erfahrene Ruderer - 2 erfahrene im Boot. 

Junioren dürfen ausserhalb des Juniorenkurses nur mit Begleitung eines Erwachsenen für die jeweils berechtigte Bootskategorie rudern.